Durchbruch bei der Reform des Erbschaftsteuergesetzes

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Durchbruch bei der Reform des Erbschaftsteuergesetzes

Nach monatelangem Streit über die Reform des Erbschaftsteuergesetzes hat man sich schließlich doch noch geeinigt. In der Nacht zum 22.09.2016 haben die Mitglieder des Vermittlungsausschusses nach mehr als 7-stündigen Verhandlungen endlich einen Kompromiss gefunden. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gilt als sicher und soll endgültig bis Mitte Oktober erfolgt sein.

Das „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ tritt dann rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft.

Die neuen Verschonungsregelungen sind sehr kompliziert und werden sich in der Praxis wohl schon bald als streitanfällig erweisen. Viele strittige Frage sind weiterhin offen, wie zum Beispiel zum Schuldenabzug, sodass das neue Gesetz Finanzverwaltung und Steuerpflichtige gleichermaßen belasten werden.

Sollten Sie Fragen zu der Reform des Erbschaftsteuergesetzes haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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